Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für Auftraggeber von dozentenpool24
Stand: März 2025
Druckversion (März 2025)
1. Einleitung
dozentenpool24 vermittelt Dozierende an alle, die nach qualifizierten Lehrkräften suchen. Diese AGB regeln die Bedingungen für die Nutzung des Vermittlungsdienstes durch Auftraggeber.
2. Geltungsbereich
(1) Diese AGB gelten für alle Verträge und Dienstleistungen im Zusammenhang mit der Vermittlung von Dozierenden, die über die Plattform von dozentenpool24 zwischen dozentenpool24 und den Auftraggebern abgeschlossen werden.
(2) Auftraggeber sind alle natürlichen oder juristischen Personen, die über dozentenpool24 Dozierende suchen.
3. Vertragsgegenstand
(1) dozentenpool24 erbringt eine Vermittlungsleistung zwischen Auftraggebern und Dozierenden.
(2) Die Vermittlung erfolgt über ein Auswahlverfahren, das passende Dozierende auswählt und den Auftraggebern vermittelt. dozentenpool24 stellt den Kontakt zwischen Auftraggebern und interessierten Dozierenden her.
(3) Eine Vermittlung gilt als erfolgt, sobald die Kontaktdaten des Dozierenden im Vermittlungssystem von dozentenpool24 für den Auftraggeber bereitgestellt wurden. Bei Auftraggebern mit Datenanbindung kann die Übermittlung auch ausschließlich über die vereinbarte Schnittstelle erfolgen. In allen anderen Fällen erfolgt zusätzlich ein Versand per E-Mail an die für den Auftraggeber bei dozentenpool24 gespeicherte E-Mail-Adresse. dozentenpool24 schuldet keine erfolgreiche Beauftragung eines Dozierenden, sondern stellt lediglich den Kontakt her.
(4) Die Vertragsbeziehung über die Durchführung des Unterrichts oder der Schulung kommt ausschließlich zwischen dem Dozierenden und dem Auftraggeber zustande.
4. Vermittlungsprozess
(1) Der Auftraggeber stellt dozentenpool24 eine Anfrage mit den relevanten Informationen zum Auftrag zur Verfügung. Ein Auftrag im Sinne dieser AGB kann sowohl die Vermittlung einer freiberuflichen Tätigkeit als auch einer Festanstellung umfassen.
(2) dozentenpool24 stellt diese Informationen geeigneten Dozierenden zur Verfügung.
(3) Interessierte Dozierende melden sich zurück, woraufhin dozentenpool24 den gegenseitigen Austausch der Kontaktdaten ermöglicht.
(4) dozentenpool24 prüft eingehende Anfragen und strukturiert diese bei Bedarf in mehrere Vermittlungsaufträge, wenn dies für eine effiziente Vermittlung erforderlich ist.
(5) Auftraggeber können bei entsprechender Vereinbarung eine automatisierte Datenübermittlung per Schnittstelle nutzen.
5. Vergütung und Zahlungsbedingungen
(1) Die Vergütung richtet sich nach dem gewählten Tarifmodell, die jeweils auf der dozentenpool24-Website veröffentlicht sind. Die Abrechnung erfolgt quartalsweise. Es gibt folgende Tarifmodelle:
- Basic-Tarif
- Professionell-Tarif
- Enterprise-Tarif
(2) Ein Wechsel des gewählten Tarifs ist jeweils zum Quartalsbeginn möglich.
(3) Die Abrechnung erfolgt quartalsweise, sofern nicht anders vereinbart. Auftraggeber verpflichten sich, die vereinbarte Vergütung fristgerecht zu zahlen.
(4) Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar.
(5) Alle Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.
(6) Bei Zahlungsverzug kann dozentenpool24 Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe sowie angemessene Mahngebühren erheben.
(7) dozentenpool24 behält sich das Recht vor, Tarife mit einer Ankündigungsfrist von 4 Wochen zum Quartalsende zu ändern. Änderungen treten erst mit Beginn des folgenden Quartals in Kraft.
6. Zufriedenheitsgarantie
(1) Der Auftraggeber kann innerhalb von 14 Tagen nach der Vermittlung die Zufriedenheitsgarantie in Anspruch nehmen, wenn einer der folgenden Fälle eintritt:
a) Der vermittelte Dozierende erfüllt eine oder mehrere der folgenden, im Vermittlungsauftrag mitgeteilten Anforderungen nicht:
- Qualifikation oder Zulassung (z. B. BAMF, Lehrbefähigung)
- Verfügbarkeit
- Unterrichtsformat oder Einsatzort (z. B. Online statt Präsenz)
b) Der vermittelte Dozierende meldet sich trotz mindestens zweifacher Kontaktaufnahme durch den Auftraggeber nicht innerhalb von 7 Tagen nach der Vermittlung zurück.
(2) In diesen Fällen wird die Vermittlungsgebühr nicht berechnet. Der Auftraggeber hat dozentenpool24 darüber durch eine Mitteilung per E-Mail zu informieren und die folgenden Angaben zu machen:
- Name des Dozierenden
- Vermittlungsdatum
- dozentenpool24 Auftrags-ID
- Grund für die Gebührenbefreiung
7. Vermittlungsstopp durch den Auftraggeber
(1) Auftraggeber können für einen Auftrag jederzeit mitteilen, dass keine weiteren Vermittlungen mehr erfolgen sollen („Vermittlungsstopp“). Bereits erfolgte Vermittlungen bleiben zahlungspflichtig.
(2) Der Vermittlungsstopp wird unverzüglich innerhalb einer angemessenen Bearbeitungszeit umgesetzt. Bis zur Umsetzung können weitere Vermittlungen erfolgen.
8. Sperrung von Dozierenden durch Auftraggeber
(1) Auftraggeber haben die Möglichkeit, Dozierende zu sperren, wenn sie mit deren Leistung nicht zufrieden waren oder keine weitere Zusammenarbeit wünschen. Gesperrte Dozierende werden nicht mehr an den betreffenden Auftraggeber vermittelt.
(2) Falls ein Auftraggeber Teil eines Unternehmens oder einer Bildungseinrichtung mit mehreren Standorten ist, erstreckt sich die Sperre grundsätzlich auf alle Standorte innerhalb desselben Rechtsträgers sowie auf deren jeweilige Einzelauftraggeber.
(3) Die Sperrfunktion dient der Verbesserung der Vermittlungsqualität und zur Sicherstellung passender Besetzungen für zukünftige Aufträge.
9. Freiberuflichkeit und Arbeitsrecht
(1) dozentenpool24 vermittelt sowohl freiberufliche Tätigkeiten als auch Anstellungen. Die Entscheidung, ob ein Vertragsverhältnis als freiberuflich oder als abhängige Beschäftigung einzustufen ist, obliegt allein dem Auftraggeber. Die Prüfung, ob eine durch dozentenpool24 vermittelte Tätigkeit als freiberuflich oder als abhängige Beschäftigung einzustufen ist, liegt in der alleinigen Verantwortung des Auftraggebers.
(2) dozentenpool24 übernimmt keine Haftung für mögliche Folgen einer falschen arbeitsrechtlichen Einordnung durch den Auftraggeber, insbesondere im Hinblick auf Sozialversicherungsbeiträge, Lohnsteuer oder etwaige Nachforderungen von Behörden.
(3) Der Auftraggeber stellt dozentenpool24 von sämtlichen Ansprüchen frei, die aus einer Fehlklassifizierung des Vertragsverhältnisses resultieren, einschließlich etwaiger Nachzahlungen oder Schadenersatzforderungen.
(4) Sollte es zwischen dem Auftraggeber und dem Dozierenden zu einem arbeitsrechtlichen Streit kommen, insbesondere zu einer Klärung der Scheinselbstständigkeit, ist dozentenpool24 nicht Partei dieses Rechtsstreits und übernimmt hierfür keine Verantwortung.
10. Haftung und Gewährleistung
(1) dozentenpool24 haftet nicht für die Qualität der durch die Dozierenden erbrachten Leistungen.
(2) dozentenpool24 haftet lediglich für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.
(3) Eine Haftung für entgangenen Gewinn oder indirekte Schäden ist ausgeschlossen.
(4) dozentenpool24 haftet nicht für die Nichterfüllung von Verträgen zwischen Dozierenden und Auftraggebern.
11. Laufzeit und Kündigung
(1) Dieser Vertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen und kann von beiden Parteien jederzeit gekündigt werden. Bereits erfolgte Vermittlungen sind zahlungspflichtig.
12. Änderungen der AGB
(1) dozentenpool24 behält sich das Recht vor, diese AGB mit einer Frist von 30 Tagen zum Quartalsende zu ändern.
(2) Änderungen werden dem Nutzer mindestens 30 Tage vor Inkrafttreten per E-Mail oder über die Plattform mitgeteilt.
13. Schlussbestimmungen
(1) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
(2) Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesen AGB ist der Sitz von dozentenpool24, sofern gesetzlich zulässig.
(3) Es gilt ausschließlich deutsches Recht.